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Neuberechnung der Grundsteuer

Bis zum 31. Oktober 2022 Erklärung beim Finanzamt einreichen
Zum 1. Januar 2025 wird die neue Grundsteuer in Kraft treten. Sie zwingt Haus- und Grundstücksbesitzer aber schon jetzt zum Handeln. Bis spätestens zum 31. Oktober 2022 müssen sie bei ihrem Finanzamt eine Erklärung zur Feststellung der Grundsteuerwerte einreichen. Dafür ist eine Übermittlung in elektronischer Form über die Internetplattform www.elster.de vorgeschrieben.
Neuberechnung der Grundsteuer
© Andreas-Steidlinger
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