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BSG beendet sogenannte Krankengeldfalle

Das Bundessozialgericht (BSG) hat mit zwei aktuellen Urteilen der sogenannte Krankengeldfalle ein Ende gesetzt. Nahtlose Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen sichern nun ausnahmslos auch arbeitslos gewordenen Versicherten die Fortzahlung des Krankengeldes. Die Versuche von zwei Krankenkassen, neue „Lücken“ zu finden, wiesen die obersten Sozialrichter ab (Az.: B 3 KR 4/21 R und B 3 KR 9/21 R).
Hintergrund und rechtliche Vorgaben
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