up|unternehmen praxis

Sonderregelungen zum Entlassmanagement enden am 31. Mai

Die aktuellen Sonderregelungen zum Entlassmanagement, die der Gemeinsame Bundesausschuss (B-GA) am 18. März 2021 beschlossen hatte, laufen am 31. Mai 2022 aus. Das bedeutet für die Praxen: Für alle ab dem 1. Juni 2022 ausgestellten Heilmittelverordnungen gelten wieder die normalen Fristen gemäß § 16 der Heilmittel-Richtlinie.
Entlassmanagement: Krankenhausarzt schreibt Heilmittelverordnung
© KTM_2016
Weiterlesen als Abonnent von up|unternehmen praxis…
Vielen Dank, dass Du up|unternehmen praxis liest.

Unterstütze unabhängigen Journalismus für die Heilmittelbranche und abonniere jetzt, um weiterzulesen. Du kannst das Abo jederzeit kündigen. Mehr Infos zum Abo

Bereits Abonnent oder up|plus-Kunde?

Dann melde Dich mit Deiner buchner ID an.
Hier anmelden


Hier findest Du Deine Abomöglichkeiten.
Hilfe beim Anmelden.

Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Kommentare
Inline Feedbacks
View all Kommentare
0
Wir würden gerne erfahren, was Du meinst. Schreibe Deine Meinung dazu.x