Sonderregelungen zum Entlassmanagement enden am 31. Mai
Die aktuellen Sonderregelungen zum Entlassmanagement, die der Gemeinsame Bundesausschuss (B-GA) am 18. März 2021 beschlossen hatte, laufen am 31. Mai 2022 aus. Das bedeutet für die Praxen: Für alle ab dem 1. Juni 2022 ausgestellten Heilmittelverordnungen gelten wieder die normalen Fristen gemäß § 16 der Heilmittel-Richtlinie.

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