DiPAs: Regelungen zu Kosten, Sicherheit und Zulassung
Der Verband der Ersatzkassen und der AOK Bundesverband haben zustimmend auf die geplanten Regelungen zu den Digitalen Pflegeanwendungen (DiPAs) reagiert. „Im Vergleich zu den Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA), die schon seit Ende 2020 per Rezept verord¬net werden können, sehen wir deutliche Fortschritte bei den Anforderungen an den Nutzen der Anwendungen, beim Datenschutz und bei den Regeln zur Preisbildung“, sagte Carola Reimann, Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes.
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