Für BG-Verordnungen gelten besondere Regeln
Katharina Münster
Die meisten Patienten kommen mit GKV-Verordnungen in Ihre Praxis. Haben Patienten jedoch aufgrund eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit Anspruch auf Therapie, reichen sie in der Regel eine Verordnung der Berufsgenossenschaft (BG) ein. Für diese gelten in vielen Fällen andere Regeln als bei GKV-Rezepten. Während für Kassen-Verordnungen der Heilmittelkatalog und die Heilmittel-Richtlinie Regelungen vorgeben, gelten diese für BG-Rezepte nicht. Die Berufsgenossenschaften und sonstige…
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3 Kommentare
Antje
Wichtig ist, dass es für die Logopäden keine Vereinbarung mit der BG gibt. Hinsichtlich der Formalien hatte ich noch nie Probleme, Behandlungsbeginn nach mehreren Wochen, weil VO zu früh geholt, dann krank und Urlaub…), Unterbrechungen über mehrere Wochen…
Einzig bei der Vergütung stellen sie sich oft stur und beharren auf dem GKV-Satz, ich habe aber auch schon mehrfach den Privatsatz durchbekommen (mit dem Hinweis auf fehlende Verträge). Was die BG garnicht schafft, ist pünktlich zu bezahlen, da ist immer ein Anruf nötig.
Wichtig ist, dass es für die Logopäden keine Vereinbarung mit der BG gibt. Hinsichtlich der Formalien hatte ich noch nie Probleme, Behandlungsbeginn nach mehreren Wochen, weil VO zu früh geholt, dann krank und Urlaub…), Unterbrechungen über mehrere Wochen…
Einzig bei der Vergütung stellen sie sich oft stur und beharren auf dem GKV-Satz, ich habe aber auch schon mehrfach den Privatsatz durchbekommen (mit dem Hinweis auf fehlende Verträge). Was die BG garnicht schafft, ist pünktlich zu bezahlen, da ist immer ein Anruf nötig.
Ralf
Und welche Regeln gelten aktuell (insbesondere Behandlungsbeginn)?
Katharina Münster
Guten Morgen,
vielen Dank für Ihren Kommentar. Wenden Sie sich diesbezüglich gerne an die up-plus-Hotline. Dort wird Ihre Frage beantwortet.
Beste Grüße
Katharina Münster