Halbe Urlaubstage sind gesetzlich nicht vorgesehen
Beim Thema Urlaub gibt es hin und wieder Diskussionen zwischen dem Chef und seinen Mitarbeitern, ob auch ein halber Urlaubstag genommen werden darf. Laut Gesetz ist das nicht vorgesehen. Es gibt jedoch betriebsinterne Vereinbarungen: Sie beziehen sich aber immer nur auf den Urlaub, der über den gesetzlichen Mindestanspruch hinaus gewährt wird.
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