Halbe Urlaubstage sind gesetzlich nicht vorgesehen
Katrin Schwabe-Fleitmann
Beim Thema Urlaub gibt es hin und wieder Diskussionen zwischen dem Chef und seinen Mitarbeitern, ob auch ein halber Urlaubstag genommen werden darf. Laut Gesetz ist das nicht vorgesehen. Es gibt jedoch betriebsinterne Vereinbarungen: Sie beziehen sich aber immer nur auf den Urlaub, der über den gesetzlichen Mindestanspruch hinaus gewährt wird. Der Urlaubsanspruch ergibt sich aus dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG). Danach sollte der Urlaub grundsätzlich zusammenhängend gewährt werden (§ 7 Abs. 2)…
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