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Meldefrist zum Transparenzregister endet am 30. Juni

Zur Erinnerung: Noch bis zum 30. Juni 2022 haben Unternehmen Zeit, sich ins Transparenzregister einzutragen. Auch Therapiepraxen sind von dieser Regelung betroffen, wenn sie als Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder als Partnerschaftsgesellschaft (PartG) firmieren.
Meldefrist zum Transparenzregister endet am 30. Juni
© iStock: stlee000
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