Per Gutschein zur Internet-Bewertung motivieren – lieber nicht!
Um Kunden zu einer positiven Bewertung bei Google zu veranlassen, hatte ein Unternehmen als Gegenleistung einen Gutschein in Höhe von 50 Euro versprochen. Dieses Vorgehen hielt die Wettbewerbszentrale für wettbewerbswidrig und klagte – mit Erfolg. Das Landgericht Hildesheim gab der Klägerin recht und untersagte dem Unternehmen dieses Vorgehen (LG Hildesheim, Urteil vom 28.12.2021 – 11 O 12/21).
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