Sonderregelungen zum Entlassmanagement nochmals verlängert
Katharina Münster
Stand: 01.06.2022. Das Bundesministerium für Gesundheit hat die SARS-CoV-2-Arzneimittelverordnung kurz vorm Auslaufen noch einmal verlängert. Sie gilt zunächst bis zum 25. November 2022. Darunter fallen auch die Sonderregelungen zum Entlassmanagement nach einem Krankenhausaufenthalt. Krankenhausärzte dürfen also weiterhin eine Arbeitsunfähigkeit für bis zu 14 statt sieben Kalendertage bescheinigen. Ebenso können sie für bis zu 14 Tage häusliche Krankenpflege, spezialisierte ambulante…
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