TI-Fahrplan bis 2026


1. Juli 2021 (rückwirkend)
Finanzierungsvereinbarung für Physiotherapeuten
Anfang Februar 2022 haben sich der GKV-Spitzenverband und die maßgeblichen Physiotherapie-Verbände auf eine Finanzierungsvereinbarung geeinigt. Physiotherapie-Praxen, die sich freiwillig an die TI anschließen, erhalten demnach die gleiche Kostenerstattung wie niedergelassene Ärzte. Das gilt sowohl für die Kosten für die TI-Anbindung wie auch für die laufenden Kosten.
Das können Sie jetzt tun (Physiotherapie): Die Höhe der Erstattungen für die TI-Anbindung sind nun bekannt. Vergleichen Sie Kosten und Nutzen der TI für Ihre Praxis. Entscheiden Sie sich für eine Anbindung, können Sie loslegen, sobald das eGBR die entsprechenden Ausweise ausstellt.
Erstes Halbjahr 2022
eHBA und SMC-B für Physiotherapeuten
Physiotherapeuten können den elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) beim elektronischen Gesundheitsberuferegister bestellen. Der eHBA ist nötig, um sich innerhalb der TI zu identifizieren. Für die Praxis kann der Praxisausweis (SMC-B) bestellt werden.
Das können Sie jetzt tun (Physiotherapie): Wenn Sie Ihre Praxis an die TI anbinden möchten, beantragen Sie die entsprechenden Ausweise beim eGBR. Stand Mai 2022 ist das für folgende Bundesländer möglich: Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern. Im Sommer 2022 soll das eGBR in den Vollbetrieb übergehen.
1. Januar 2024
Kostenerstattung für alle Heilmittelerbringer
Bald erhalten auch Ergotherapeuten, Logopäden, Podologen und Ernährungstherapeuten die pauschale Kostenerstattung für die TI-Anbindung sowie die Betriebskosten. Entsprechende Finanzierungsvereinbarungen müssen die maßgeblichen Verbände mit dem GKV-Spitzenverband bis zum 1. Januar 2024 geschlossen haben.
Das können Sie tun: Ab jetzt wissen Sie, welche Kosten in welcher Höhe erstattet werden. Prüfen Sie, ob sich die Anbindung an die TI für Ihre Praxis jetzt schon lohnt. Dann können Sie entsprechende Vorbereitungen treffen und sich ab 1. Juli 2024 die Kosten erstatten lassen.
1. Juli 2024
Kostenerstattung für Ergotherapeuten, Logopäden, Podologen und Ernährungstherapeuten starten
Ab jetzt werden die im Zusammenhang mit der Anbindung an die Telematikinfrastruktur verbundenen Ausstattungs- und weiteren Betriebskosten allen Heilmittelerbringern auf der Grundlage der entsprechend vereinbarten Finanzierungsregelungen mit dem GKV-Spitzenverband erstattet.
Das können Sie tun: Jetzt kann es losgehen. Sie haben noch 1,5 Jahre Zeit, bis die Anbindung an die TI für alle Heilmittelerbringer verpflichtend ist. Nutzen Sie die Zeit zur Vorbereitung. Wenn Sie die Vorteile der TI schon vor 2026 genießen möchten, können Sie jederzeit einsteigen.
1. Juli 2024
Deadline zur Erarbeitung der Vorgaben für die eHMV
Bis zu diesem Datum hat die gematik Zeit, die Vorgaben für die elektronische Heilmittelverordnung (eHMV) zu erarbeiten. Die Informationen zu den Abläufen, Prozessen und Rahmenbedingungen für die elektronische Heilmittelverordnung sollten jetzt vorliegen. So soll sichergestellt sein, dass die eHMV wie geplant ab dem 1. Juli 2026 die Papierverordnung ablöst.
Das können Sie jetzt tun: Setzen Sie sich mit Vorgaben, Abläufen und Prozessen auseinander, sodass der Start der eHMV in der Praxis so reibungslos wie möglich vonstattengehen kann. Planen Sie entsprechende Schulungen für Ihre Mitarbeiter.
1. Januar 2026
Heilmittelerbringer müssen an TI angeschlossen sein
Die Anbindung aller Heilmittelerbringer mit GKV-Zulassung an die Telematikinfrastruktur ist nun verpflichtend.
Das können Sie jetzt tun: Falls Ihre Praxis aus irgendeinem Grund noch nicht an die TI angeschlossen sein sollte, ist es jetzt allerhöchste Zeit. Der Anbindung ist nun verpflichtend, wenn Sie dem nicht nachkommen, müssen Sie vermutlich mit Sanktionen rechnen. Außerdem müssen Sie in sechs Monaten mit der elektronischen Heilmittelverordnung arbeiten können.
1. Juli 2026
eHMV wird zur Regel
Die elektronische Heilmittelverordnung löst die Papierverordnung ab. Ärzte und Zahnärzte müssen Verordnungen nun elektronisch ausstellen und über die TI übermitteln. Heilmittelerbringer sind verpflichtet, die eHMV über die TI abzurufen und ihre Leistungen auf dieser Grundlage zu erbringen.
Das können Sie jetzt tun: Prüfen Sie, ob Praxis und Mitarbeiter auf die anstehenden Änderungen vorbereitet sind, sodass jeder weiß, was zu tun ist, wenn es am 1. Juli losgeht. Seien Sie auf Fragen und Unsicherheiten von Seiten der Patienten gefasst und haben Sie entsprechende Antworten und Hilfestellungen parat.
Das gehört noch zur TI-Sonderausgabe:
Was ist die Telematikinfrastruktur?
Von Notfalldatenmanagement bis elektronische Patientenakte
Interview mit Dr. Florian Hartge, CPO der gematik
Interview mit Johannes Haunhorst und Dr. Christian Uebach, eGBR: Einlasskontrolle zur TI
Ein Blick in die Zukunft
Auf einen Blick – Diese Vorteile bietet die TI für die Praxis