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Arbeitsgerichte: Gefälschter Impfpass reicht als Grund für fristlose Kündigung

Legt ein Mitarbeiter einen gefälschten Impfnachweis vor, kann das Grund genug für eine fristlose Kündigung sein. So haben sowohl das Arbeitsgericht Köln (Az.: 18 Ca 6830/21) als auch das Arbeitsgericht Düsseldorf (Az.: 11 Ca 5388/21) entschieden. Eine vorherige Abmahnung ist nicht erforderlich.
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