Bei längerer Krankheit ist Kündigung im Fitnessstudio rechtens
Katrin Schwabe-Fleitmann
Wer krankheitsbedingt nicht mehr in einem Fitnessstudio trainieren kann, darf vorzeitig seinen länger laufenden Vertrag kündigen. Darauf weist die Verbraucherzentrale Niedersachsen hin. Sie bezieht sich auf den Fall einer Verbraucherin aus Braunschweig, die im Juni 2020 einen zweijährigen Vertrag mit einem Fitnessstudio abgeschlossen hatte, Aufgrund ihres Gesundheitszustandes kündigte sie den Vertrag und reichte ein ärztliches Attest ein. Das Fitnessstudio akzeptierte die Kündigung nicht und…
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