Bye-bye Blankoverordnung?
Stand 29.07.2022. Die Fristen zum Abschluss von Verträgen zur Heilmittelversorgung mit erweiterter Versorgungsverantwortung (Blankoverordnung) sollen ersatzlos gestrichen werden. So sieht es der „Entwurf eines Gesetzes zur finanziellen Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung“ (GKV Finanzstabilisierungsgesetz – GKV-FinStG) des Bundesgesundheitsministeriums vor. Eigentlich hätten die Verträge zur Blankoverordnung durch die Heilmittelverbände und den GKV-Spitzenverband schon bis zum…
Unabhängige Informationen, gute Nachrichten, starker Service
Als Mitglied im up-Netzwerk mehr wissen & wertvolle Vorteile erhalten
Auch interessant
15.05.2026
Absetzungen bei Blanko-VO – nicht mit Euch!
„Da bin ich wieder. Ich habe eine neue Blankoverordnung von meiner Ärztin bekommen. Wir können also ...
15.05.2026
Blankoverordnung von Physiotherapie bei komplexer Schulterverletzung
Wir zeigen Euch hier an einem Fallbeispiel, warum eine Folgeverordnung therapeutisch sinnvoll sein k...
13.05.2026
Blanko-VO: Das Folgeverordnungs-ABC
Blankoverordnungen gelten für 16 Wochen. Das ist lang, aber für manche Behandlungen noch nicht lange...
Deine Meinung ist gefragt
Teile deine Gedanken zum Beitrag. Kommentare werden vor der Veröffentlichung geprüft.
Noch keine Kommentare vorhanden. Sei die erste Person mit einem Beitrag.