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Frist für die Blankoverordnung wird gestrichen

Stand: 06.07.2022. „Die Frist zum 30. September 2021 für den Abschluss der Verträge zwischen dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen und den Spitzenorganisationen der Heilmittelerbringer zur Blankoverordnung im Heilmittelbereich (§ 125a SGB V) wird gestrichen.“ So steht es im „Entwurf eines Gesetzes zur finanziellen Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung“ (GKV-Finanzstabilisierungsgesetz – GKV-FinStG) des Bundesministeriums für Gesundheit, der up vorliegt.
KV BaWü zu Blankoverordnungen: Voll daneben ist voll daneben
© iStock: Obaba
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Physiotherapie Steinicke
08.07.2022 19:53

Ich bin seit 31 selbstständig und muss sagen, dass ich… Weiterlesen »

Uli
08.07.2022 19:02

Wie immer werden wir verarscht, haben aber selbigen nicht in… Weiterlesen »

Steffen
06.07.2022 15:55

Ein Flüchtigkeitsfehler im Text. Die letzte Frist war bis 30.09.21.… Weiterlesen »

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