Frist für die Blankoverordnung wird gestrichen
Stand: 06.07.2022. „Die Frist zum 30. September 2021 für den Abschluss der Verträge zwischen dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen und den Spitzenorganisationen der Heilmittelerbringer zur Blankoverordnung im Heilmittelbereich (§ 125a SGB V) wird gestrichen.“ So steht es im „Entwurf eines Gesetzes zur finanziellen Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung“ (GKV-Finanzstabilisierungsgesetz – GKV-FinStG) des Bundesministeriums für Gesundheit, der up vorliegt.
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Ich bin seit 31 selbstständig und muss sagen, dass ich… Weiterlesen »
Wie immer werden wir verarscht, haben aber selbigen nicht in… Weiterlesen »
Ein Flüchtigkeitsfehler im Text. Die letzte Frist war bis 30.09.21.… Weiterlesen »
Danke für den Hinweis, haben wir korrigiert. Beste Grüße Katharina… Weiterlesen »