Urteil: Fitnessstudio-Betreiberin muss Beiträge aus dem Lockdown an Kunden zurückzahlen
Der XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass die Betreiberin eines Fitnessstudios dazu verpflichtet ist, die Mitgliedsbeiträge, die sie während der pandemie-bedingten Schließung eingezogen hatte, zurückzuzahlen (Az. XII ZR 64/21).
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