up|unternehmen praxis

Urteil: Fitnessstudio-Betreiberin muss Beiträge aus dem Lockdown an Kunden zurückzahlen

Der XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass die Betreiberin eines Fitnessstudios dazu verpflichtet ist, die Mitgliedsbeiträge, die sie während der pandemie-bedingten Schließung eingezogen hatte, zurückzuzahlen (Az. XII ZR 64/21).
Urteil: Fitnessstudio-Betreiberin muss Beiträge aus dem Lockdown an Kunden zurückzahlen
© Andrey Zhuravlev
Weiterlesen als Abonnent von up|unternehmen praxis…
Vielen Dank, dass Du up|unternehmen praxis liest.

Unterstütze unabhängigen Journalismus für die Heilmittelbranche und abonniere jetzt, um weiterzulesen. Du kannst das Abo jederzeit kündigen. Mehr Infos zum Abo

Bereits Abonnent oder up|plus-Kunde?

Dann melde Dich mit Deiner buchner ID an.
Hier anmelden


Hier findest Du Deine Abomöglichkeiten.
Hilfe beim Anmelden.

Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Kommentare
Inline Feedbacks
View all Kommentare
0
Wir würden gerne erfahren, was Du meinst. Schreibe Deine Meinung dazu.x