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Achtung: Mitarbeitern mit Schwerbehinderung stehen Sonderrechte zu

In Deutschland leben knapp acht Millionen Menschen mit einer anerkannten Schwerbehinderung. Zu ihrem Schutz und zu ihrer Eingliederung spricht der Gesetzgeber ihnen besondere Rechte zu, die Praxischefs berücksichtigen müssen, um eine Gleichbehandlung mit gesunden Mitarbeitern zu gewährleisten.
Achtung: Mitarbeitern mit Schwerbehinderung stehen Sonderrechte zu
© Silvia Jansen
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