Achtung: Mitarbeitern mit Schwerbehinderung stehen Sonderrechte zu
Katrin Schwabe-Fleitmann
In Deutschland leben knapp acht Millionen Menschen mit einer anerkannten Schwerbehinderung. Zu ihrem Schutz und zu ihrer Eingliederung spricht der Gesetzgeber ihnen besondere Rechte zu, die Praxischefs berücksichtigen müssen, um eine Gleichbehandlung mit gesunden Mitarbeitern zu gewährleisten. Als behindert gelten nach § 2 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) Menschen, die „körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie (…) an der gleichberechtigten Teilhabe an…
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