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Arbeitsverträge müssen seit 1. August erweiterte Infos enthalten

Zum Schutz der Mitarbeiter müssen neue Arbeitsverträge seit dem 1. August 2022 erweiterte Informationen enthalten. So müssen Arbeitgeber ihre Angestellten innerhalb von sieben Tagen über die wichtigsten Bedingungen des Arbeitsverhältnisses in Kenntnis setzen - entweder in einem neuen Vertrag oder als Ergänzung in einem gesonderten Schreiben. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 2.000 Euro.
Berufsportrait Steuerberater
© demaerre
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