BGH weist Klagen von Ärzten gegen Bewertungsportal zurück
Katrin Schwabe-Fleitmann
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Klagen von zwei Zahnmedizinern gegen das Online-Bewertungsportal Jameda auf Löschung ihrer Daten zurückgewiesen. Das Ehepaar aus Nordrhein-Westfalen muss es dulden, auch künftig bei Jameda gelistet zu werden, entschieden die Karlsruher Richter (Az.: VI ZR 488/19 und VI ZR 489/19). Die Mediziner hatten ihre Klage u. a. mit dem Geschäftsmodell von Jameda begründet. Aus ihrer Sicht begünstige das Portal Ärzte, die gegen Zahlung einer monatlichen Gebühr ihr…
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