Datenschutz?…! Google Fonts und private Abmahnschreiben
Von Niels Köhrer, externer Datenschutzbeauftragter für up|plus-Kunden
Anfang des Jahres entschied das LG München, dass die dynamische Einbindung von Schriftarten wie Google Fonts einen datenschutzrechtlichen Verstoß darstellt, wenn Websitebesucher nicht vorher eingewilligt haben. Die dynamische Einbindung von Google Fonts wird kritisch gesehen, da u. U. die IP-Adressen der Websitebesucher in die USA übermittelt werden. Das Gericht sprach dem Antragsteller unter anderem einen Schadensersatz von 100,00 Euro zu.
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