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DGUV: Corona-Sonderregelungen sollten weiter gelten

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat ihren Unfallversicherungsträgern empfohlen, die Sonderregelungen bei den Fristen für den Behandlungsbeginn und die Unterbrechung einer Verordnung weiter gelten zu lassen.
Zuzahlungsinkasso ohne Patientenstress
© iStock: spyderskidoo


Das teilte der Bundesverband selbständiger Physiotherapeuten (IFK) mit. Vorgesehen war, dass diese Regelungen zum 30. Juni 2022 enden.

Die Regelungen sollten laut DGUV auch rückwirkend für Verordnungen im Juli 2022 bis zum Abschluss eines neuen Rahmenvertrags fortgesetzt werden, über den die DGUV derzeit mit den Berufsverbänden verhandelt. Dabei handelt es sich konkret um folgende Regelungen:

  • Die 7-Tage-Frist für den Behandlungsbeginn nach Ausstellungsdatum der Verordnung wird auf 14 Tage verlängert, und
  • Unterbrechungen sind bei Akutpatienten bis maximal 14 Kalendertage, bei Langzeitbehandlungen bis 4 Wochen (bei vorliegender Dauerverordnung durch UVT-Einzelfallentscheidung) zulässig.

Eine Weisungsbefugnis habe der DGUV gegenüber seinen Mitgliedskassen nicht, aber der IFK geht davon aus, dass diese sich an die Empfehlungen halten.

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