Erhöhung des Mindestlohns in Personalplanung berücksichtigen
Katrin Schwabe-Fleitmann
Für Menschen, die in einem geringfügigen Arbeitsverhältnis stehen, ändern sich 2022 die Rahmengrößen: Der gesetzliche Mindestlohn steigt in drei Stufen, und die Verdienst-Obergrenze für Minijobber erhöht sich ab Oktober von 450 auf 520 Euro pro Monat. Zum Jahresbeginn war der gesetzliche Mindestlohn bereits auf 9,82 Euro pro Stunde erhöht worden, seit 1. Juli ist er auf 10,45 Euro pro Stunde gestiegen und die dritte Stufe folgt am 1. Oktober: Von da an verdienen auch Minijobber mindestens zwölf…
Unabhängige Informationen, gute Nachrichten, starker Service
Als Mitglied im up-Netzwerk mehr wissen & wertvolle Vorteile erhalten
Auch interessant
05.10.2026
Summer School 2026 – Ein Rückblick
Wie es mittlerweile schon Tradition ist, durften wir im August wieder Praxisinhaberinnen und -inhabe...
25.09.2026
Orientierungswert steigt um 2,2 Prozent
Die kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband haben sich bei den Honorarver...
23.09.2026
Gehaltsentwicklung: Größte Steigerung bei Podologinnen, Ergotherapeuten verdienen am meisten
Im Sommer aktualisiert die Bundesagentur für Arbeit ihren Entgeltatlas. Wir haben geschaut, was sich...
Deine Meinung ist gefragt
Teile deine Gedanken zum Beitrag. Kommentare werden vor der Veröffentlichung geprüft.
Noch keine Kommentare vorhanden. Sei die erste Person mit einem Beitrag.