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Frist für Nachweis des Masernimpfschutzes endete am 31. Juli

Zur Erinnerung: Die Frist für den Nachweis des Masernimpfschutzes endete am 31. Juli 2022. Das Masernschutzgesetz, das am 1. März 2020 in Kraft trat, betrifft alle Beschäftigten in Gemeinschafts- und Gesundheitseinrichtungen, um Schul- und Kindergartenkinder wirksam vor Masern zu schützen. Es sieht somit auch vor, dass Ergotherapeuten, Logopäden und Physiotherapeuten sowie Podologen, die nach 1970 geboren sind, gegen Masern geimpft sein müssen.
Verordnung: „Falsche“ Diagnose kein Grund für Absetzung
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