Frist für Nachweis des Masernimpfschutzes endete am 31. Juli
Zur Erinnerung: Die Frist für den Nachweis des Masernimpfschutzes endete am 31. Juli 2022. Das Masernschutzgesetz, das am 1. März 2020 in Kraft trat, betrifft alle Beschäftigten in Gemeinschafts- und Gesundheitseinrichtungen, um Schul- und Kindergartenkinder wirksam vor Masern zu schützen. Es sieht somit auch vor, dass Ergotherapeuten, Logopäden und Physiotherapeuten sowie Podologen, die nach 1970 geboren sind, gegen Masern geimpft sein müssen.

Weiterlesen als Abonnent von up|unternehmen praxis…
Vielen Dank, dass Du up|unternehmen praxis liest.
Unterstütze unabhängigen Journalismus für die Heilmittelbranche und abonniere jetzt, um weiterzulesen. Du kannst das Abo jederzeit kündigen. Mehr Infos zum Abo
Bereits Abonnent oder up|plus-Kunde?
Dann melde Dich mit Deiner buchner ID an.
Hier anmelden
Hier findest Du Deine Abomöglichkeiten.
Hilfe beim Anmelden.