Nagelspangentherapie: Änderung der Leitsymptomatik durch G-BA korrigiert
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hatte zu der am 1. Juli 2022 in Kraft getretenen Heilmittel-Richtlinie noch eine Änderung hinsichtlich der Leitsymptomatik Nagelspangentherapie vorgenommen. Dabei handelte sich um eine fehlerhafte Fassung, die der G-BA mittlerweile korrigiert hat.

Der Heilmittelkatalog sah für einige Tage bei der Diagnosegruppe UI 1 sowie der Diagnosegruppe UI 2 die Leitsymptomatik “a” vor. Dabei handelte es sich um einen Fehler. Nach der aktuellen Fassung gilt für die Diagnosegruppe UI 2 wieder wie zuvor die Leitsymptomatik “b”.