Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hatte zu der am 1. Juli 2022 in Kraft getretenen Heilmittel-Richtlinie noch eine Änderung hinsichtlich der Leitsymptomatik Nagelspangentherapie vorgenommen. Dabei handelte sich um eine fehlerhafte Fassung, die der G-BA mittlerweile korrigiert hat.
Der Heilmittelkatalog sah für einige Tage bei der Diagnosegruppe UI 1 sowie der Diagnosegruppe UI 2 die Leitsymptomatik „a“ vor. Dabei handelte es sich um einen Fehler. Nach der aktuellen Fassung gilt für die Diagnosegruppe UI 2 wieder wie zuvor die Leitsymptomatik „b“.
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