Logopädie: Videotherapie ab vier Jahren möglich
Übergangsvereinbarung legt Rahmenbedingungen und Ausschlusskriterien fest
Stand 26.09.2022. Ende August haben sich die maßgeblichen Logopädie-Verbände mit dem GKV-Spitzenverband bezüglich der Abgabe telemedizinischer Leistungen auf eine Übergangsvereinbarung geeinigt. Damit können Logopädinnen und Logopäden nun seit dem 1. September 2022 wieder telemedizinische Leistungen zu Lasten der GKV zu erbringen, obwohl das Schiedsverfahren noch nicht abgeschlossen ist. Das sind die wichtigsten Regelungen im Überblick:
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