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Schiedsverfahren beendet: Ab 1. Oktober 2022 wieder telemedizinische Leistungen in der Ergotherapie

Im Rahmen des Schiedsverfahrens haben sich die maßgeblichen Ergotherapie-Verbände und der GKV-Spitzenverband geeinigt: Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten können ab dem 1. Oktober 2022 wieder Behandlungen per Videotherapie durchführen und mit der GKV abrechnen. Die bestehenden Versorgungsverträge werden entsprechend ergänzt, eine gesonderte Anerkennung durch die Praxen ist nicht erforderlich.
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© Geber86

Ab Oktober 2022 können Ergotherapie-Praxen dann bis zu 30 Prozent ihrer Leistungen je Quartal als Teletherapie durchführen. „Sanktionen bei Überschreitungen der 30%-Quote gehen damit nicht einher, da es nun zuerst darum geht, Erfahrungen mit der neuen Art der Leistungserbringung zu sammeln“, teilt der Bundesverband für Ergotherapeuten in Deutschland (BED) mit. Ein Mindestalter der Patienten, wie es etwa in der Logopädie vorgesehen ist, gibt es nicht. Im Einzelfall kann die Videotherapie außerhalb der Praxisräume stattfinden. Zudem wird es laut BED möglich sein, eine telefonische Beratung statt einer Videotherapie durchzuführen und diese je Verordnung für bis zu zwei Einheiten als telemedizinische Leistung abzurechnen.

Als Beitrag zur Deckung der mit der Videotherapie verbundenen Hard- und Softwarekosten erhalten die zugelassenen Leistungserbringenden für die Jahre 2022 bis 2024 eine jährliche Pauschale von 1.000 Euro.

Hinweis: Noch in dieser Woche soll es zudem mit den Verhandlungen zu Blankoverordnung weitergehen. Der BED teilt mit, dass hier für den 7. und 8. September 2022 Termine angesetzt sind.

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