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Steuerzinsen auf 0,15 Prozent pro Monat abgesenkt

Die jährlichen Zinsen für Steuernachzahlungen sind mit sechs Prozent zu hoch, urteilte das Bundesverfassungsgericht im Juli 2021 (1 BvR 2237/14 und 1 BvR 2422/17) und forderte die Regierung auf, die Regelung anzupassen. Der Bundestag hat nun kürzlich eine Absenkung des Zinssatzes auf 0,15 Prozent pro Monat (1,8 Prozent im Jahr) rückwirkend zum 1. Januar 2019 beschlossen.
Nicht nur Finanzämter fragen Kontodaten ab
© iStock: fermate

Seit 1961 war der Zinssatz unverändert, den das Finanzamt verlangt, wenn Steuerzahler mit ihrer Steuernachzahlung in Verzug gerieten. Das ändert sich jetzt: Statt 0,5 Prozent pro Monat beziehungsweise sechs Prozent im Jahr wird der Zinssatz nun bei monatlich 0,15 Prozent (1,8 Prozent im Jahr) liegen. Finanzämter müssen jetzt neu berechnen und zu viel gezahlte Zinsen dem Steuernachzahler zurückerstatten. Wer eine Steuerrückzahlung mit Zinsen erhalten hat, muss dagegen nicht befürchten, zu viel erhaltene Zinsen zurückzuzahlen, so das Bundesfinanzministerium. Der neue Zinssatz greife erst bei künftigen Fällen.

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