Urteil: Tätigkeitsverbot für ungeimpften Praxischef
Katrin Schwabe-Fleitmann
Auch Praxisinhaberinnen und -inhaber müssen ihren Corona-Impfschutz nachweisen. Das hat das Verwaltungsgericht (VG) Osnabrück kürzlich entschieden (Az.: 3 B 104/22). Es lehnte den Eilantrag eines ungeimpften Zahnarztes gegen das Tätigkeitsverbot ab. Im vorliegenden Fall hatte das Gesundheitsamt des Landkreises Grafschaft Bentheim in Niedersachsen im Juni einem Zahnarzt ein Tätigkeitsverbot ausgesprochen. Er habe bis zum 15. März 2022 einen Impf- oder Genesenennachweis nach dem…
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