Auch privat genutzte Dienstwagen müssen jährlich überprüft werden
Praxisinhaberinnen und Praxisinhaber müssen ihr Dienstfahrzeug mindestens einmal pro Jahr von einem Sachkundigen auf den betriebssicheren Zustand überprüfen lassen. Betroffen sind auch die Fahrzeuge, die von den Mitarbeiter:innen zusätzlich privat genutzt werden.

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