Bei Beleidigungen am Arbeitsplatz drohen Kündigungen
Katrin Schwabe-Fleitmann
Im Eifer des Gefechts fällt schnell mal ein unbedachtes Wort. Wer aber Kollegen oder Vorgesetzte beleidigt, dem oder der kann auch ohne vorherige Abmahnung die außerordentliche Kündigung drohen. Hier eine kleine Auswahl an Urteilen, die zeigen, wie Gerichte auf Kündigungen wegen Beschimpfungen und verbalen Attacken reagiert haben. Ein Mitarbeiter des Landeskriminalamtes hatte seinem Vorgesetzten am Telefon gedroht, „ihn abzustechen“. Er verlor seinen Job. Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf…
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