Drei Gründe für mehr Gruppenbehandlungen
Katharina Münster
Mithilfe von Parallel- und Gruppenbehandlungen könnt Ihr in Eurer Praxis die Umsätze steigern. Das geht, weil die Heilmittel-Richtlinie und die Rahmenverträge Regelungen vorsehen, wie Ihr ganz einfach von Einzel- auf Gruppentherapie und von Gruppen- auf Einzeltherapie wechseln könnt – und das auch mehrfach je Verordnung. Wir zeigen, warum Praxen diese Möglichkeit nutzen sollten. 1 | Gruppentherapie steigert Umsätze Sowohl in der Ergotherapie, als auch in der Logopädie und Physiotherapie lässt…
Unabhängige Informationen, gute Nachrichten, starker Service
Als Mitglied im up-Netzwerk mehr wissen & wertvolle Vorteile erhalten
Auch interessant
10.07.2026
GKV-Spargesetz beschlossen
Heute wurde im Bundestag über das umstrittene GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz abgestimmt. Kurz...
26.06.2026
Ergotherapie: Vergütung steigt um 4,11 Prozent
Ab dem 1. Juli 2026 steigen die GKV-Preise für ergotherapeutische Maßnahmen um 4,11 Prozent. Das mel...
29.05.2026
Minutenpreis selbst fast verdoppeln
In der Arbeitswelt gibt es Dinge, die wir einfach nicht beeinflussen können. Aber wir haben auch imm...
Deine Meinung ist gefragt
Teile deine Gedanken zum Beitrag. Kommentare werden vor der Veröffentlichung geprüft.
5 Kommentare
Katrin Leisner
Gruppentherapie ist in einer KG Praxis oft nicht durchführbar. Entweder haben die Patienten unterschiedliche Diagnosen, können nicht alle zum gleichen Termin kommen, sie wünschen das nicht oder es gibt ein Platzproblem bei 5 Patienten
Frank Lehwald
Sie schreiben "...eine Änderung von Einzel- auf Gruppentherapie im Einvernehmen mit Verordner ohne erneute Unterschrift möglich ist...". Wie wird denn der Nachweis dieses "Einvernehmen" dokumentiert? Läuft das nicht doch wieder auf eine Unterschrift des Arztes hinaus? Viele Grüße, Frank Lehwald
Katharina Münster
Hallo Frank,
in § 16 Absatz 6 der Heilmittel-Richtlinie ist dies festgehalten.
Schau sonst auch gerne noch einmal hier: https://www.praxisfragen.de/s/artikel/Muss-der-Arzt-einverstanden-sein-mit-einer-aenderung-von-Gruppen-in-Einzeltherapie
Dort findest Du eine detaillierte Beschreibung.
Beste Grüße
Katharina Münster
Hallo Frank,
in § 16 Absatz 6 der Heilmittel-Richtlinie ist dies festgehalten.
Schau sonst auch gerne noch einmal hier: https://www.praxisfragen.de/s/artikel/Muss-der-Arzt-einverstanden-sein-mit-einer-aenderung-von-Gruppen-in-Einzeltherapie
Dort findest Du eine detaillierte Beschreibung.
Beste Grüße
Katharina Münster
Esther Costa López
Hallo Herr Lehwald,
wir würden gerne in der logo Praxis Gruppentherapie im Bereich MFT anbieten. Allerdings ist mir nicht klar, wo ich in der zahnärztlichen HMV die Änderung in Gruppentherapie vornehmen kann- auf der Rückseite ist leider kein Ankreuzfeld.
Lieben Gruß
Esther Costa
Katharina Münster
Guten Morgen Frau Costa Lopéz,
hier finden Sie Informationen zu zahnärztlichen Verordnungen in Bezug auf Gruppentherapie: https://www.praxisfragen.de/s/artikel/Verordnungscheck-beim-zahnaerztlichen-Formular-Gruppentherapie-verordnen
Beste Grüße
Katharina Münster