Zum Hauptinhalt springen
appleuzr

Drei Gründe für mehr Gruppenbehandlungen

Katharina Münster Katharina Münster
5 4 Minuten Lesezeit

Mithilfe von Parallel- und Gruppenbehandlungen könnt Ihr in Eurer Praxis die Umsätze steigern. Das geht, weil die Heilmittel-Richtlinie und die Rahmenverträge Regelungen vorsehen, wie Ihr ganz einfach von Einzel- auf Gruppentherapie und von Gruppen- auf Einzeltherapie wechseln könnt – und das auch mehrfach je Verordnung. Wir zeigen, warum Praxen diese Möglichkeit nutzen sollten. 1 | Gruppentherapie steigert Umsätze Sowohl in der Ergotherapie, als auch in der Logopädie und Physiotherapie lässt…

Unabhängige Informationen, gute Nachrichten, starker Service

Als Mitglied im up-Netzwerk mehr wissen & wertvolle Vorteile erhalten

Deine Meinung ist gefragt

Teile deine Gedanken zum Beitrag. Kommentare werden vor der Veröffentlichung geprüft.

Katrin Leisner

Gruppentherapie ist in einer KG Praxis oft nicht durchführbar. Entweder haben die Patienten unterschiedliche Diagnosen, können nicht alle zum gleichen Termin kommen, sie wünschen das nicht oder es gibt ein Platzproblem bei 5 Patienten

Antworten

Frank Lehwald

Sie schreiben "...eine Änderung von Einzel- auf Gruppentherapie im Einvernehmen mit Verordner ohne erneute Unterschrift möglich ist...". Wie wird denn der Nachweis dieses "Einvernehmen" dokumentiert? Läuft das nicht doch wieder auf eine Unterschrift des Arztes hinaus? Viele Grüße, Frank Lehwald

Antworten

Katharina Münster

Hallo Frank,

in § 16 Absatz 6 der Heilmittel-Richtlinie ist dies festgehalten.

Schau sonst auch gerne noch einmal hier: https://www.praxisfragen.de/s/artikel/Muss-der-Arzt-einverstanden-sein-mit-einer-aenderung-von-Gruppen-in-Einzeltherapie

Dort findest Du eine detaillierte Beschreibung.

Beste Grüße
Katharina Münster

Antworten

Esther Costa López

Hallo Herr Lehwald,

wir würden gerne in der logo Praxis Gruppentherapie im Bereich MFT anbieten. Allerdings ist mir nicht klar, wo ich in der zahnärztlichen HMV die Änderung in Gruppentherapie vornehmen kann- auf der Rückseite ist leider kein Ankreuzfeld.
Lieben Gruß
Esther Costa

Antworten

Katharina Münster

Guten Morgen Frau Costa Lopéz,

hier finden Sie Informationen zu zahnärztlichen Verordnungen in Bezug auf Gruppentherapie: https://www.praxisfragen.de/s/artikel/Verordnungscheck-beim-zahnaerztlichen-Formular-Gruppentherapie-verordnen

Beste Grüße
Katharina Münster

Antworten

Kommentar schreiben