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Grundsteuer-Erklärung: Neue Frist und Folgen einer verspäteten Abgabe

Ursprünglich waren Immobilien- und Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer aufgrund der Grundsteuerreform aufgebordert, bis zum 31. Oktober 2022 eine entsprechende Erklärung beim Finanzamt abzugeben. Diese Frist wurde nun bis zum 31. Januar 2023 verlängert. Wer die Abgabe bis dahin immer noch versäumt, für den gelten die gleichen Folgen wie bei der Einkommensteuererklärung, warnt der Bundesverband Lohnsteuerhilfe (BVL).
Grundsteuer-Erklärung: Neue Frist und Folgen einer verspäteten Abgabe
© iStock: Chinnapong

Zunächst könnten die Finanzämter mit einem Erinnerungsschreiben eine neue Abgabefrist setzen. Aber Pflicht sei dies nicht, so der BVL. Dann drohen Zwangsgelder und Verspätungszuschläge. Die Höhe des Verspätungszuschlags beträgt 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer, mindestens aber 25 Euro für jeden angefangenen Monat der eingetretenen Verspätung. Beim ersten Versäumnis könnten zwischen 25 bis 250 Euro fällig werden, manchmal aber auch mehr. Allerdings dürfe ein einzelnes Zwangsgeld einen Betrag von 25.000 Euro nicht überschreiten.

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