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iStock: tomodaji

Gaspreis-Soforthilfe im Dezember – Das musst Du wissen!

Yvonne Millar Yvonne Millar
0 2 Minuten Lesezeit

Praxen, die mit Gas oder Fernwärme heizen, müssen im Dezember keine Abschlagszahlungen leisten. Denn die Bundesregierung hat Soforthilfen beschlossen, die nicht nur für Privathaushalte gelten, sondern auch für Unternehmen, die maximal 1.500 Megawattstunden (1,5 Millionen Kilowattstunden) Gas im Jahr verbrauchen. Für Praxisinhaber:innen bedeutet die Soforthilfe konkret, dass sie im Dezember 2022 keinen monatlichen Abschlag an ihren Gas- bzw. Fernwärmeversorger zahlen müssen. Zieht der Versorger…

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