Schritt 1: Rechtliche Vorgaben kennen
Yvonne Millar
Ja, Du darfst Patienten, die für eine GKV-Behandlung in die Praxis kommen, private Zusatzleistungen anbieten. Das ist in den Rahmenverträgen ausdrücklich erlaubt. Es gibt nur die Einschränkung, dass die Privatleistung nicht zur Bedingung für die GKV-Behandlung werden darf. In den Rahmenverträgen sind in § 8 Abs. 5 (bzw. Abs. 6 für die Physiotherapie) drei ganz entscheidende Punkte festgehalten: „Für die erbrachten Vertragsleistungen dürfen mit Ausnahme der gesetzlichen Zuzahlung der oder des…
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