up|unternehmen praxis

Schritt 5: Behandlungsvertrag schriftlich abschließen – immer!

So ersparst Du Dir Ärger, wenn es um die Bezahlung geht
Um später Probleme zu vermeiden, ist ganz wichtig, für jede zusätzliche Leistung, die Patient:innen auf eigene Kosten in Anspruch nehmen, einen schriftlichen Behandlungsvertrag abzuschließen. Denn damit ist schwarz auf weiß festgehalten, dass die Praxis ihre Pflicht zur schriftlichen, wirtschaftlichen Aufklärung der Patient:innen vor Behandlungsbeginn erfüllt hat.
Themenschwerpunkt 12.2022: Private Zusatzleistungen
© iStock: Anna Semenchenko
Weiterlesen als Abonnent von up|unternehmen praxis…
Vielen Dank, dass Du up|unternehmen praxis liest.

Dieser Artikel ist exklusiv für angemeldete Benutzer. Du benötigst eines der folgenden Abonnements, um weiterlesen zu können: up online, up magazin, up plus. Unterstütze unabhängigen Journalismus für die Heilmittelbranche und abonniere jetzt, um weiterzulesen. Du kannst das Abo jederzeit kündigen. Mehr Infos zum Abo

Bereits Abonnent oder up|plus-Kunde?

Dann melde Dich mit Deiner buchner ID an.
Hier anmelden


Hier findest Du Deine Abomöglichkeiten.
Hilfe beim Anmelden.

Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Kommentare
Inline Feedbacks
View all Kommentare
0
Wir würden gerne erfahren, was Du meinst. Schreibe Deine Meinung dazu.x