Schritt 5: Behandlungsvertrag schriftlich abschließen – immer!
So ersparst Du Dir Ärger, wenn es um die Bezahlung geht
Um später Probleme zu vermeiden, ist ganz wichtig, für jede zusätzliche Leistung, die Patient:innen auf eigene Kosten in Anspruch nehmen, einen schriftlichen Behandlungsvertrag abzuschließen. Denn damit ist schwarz auf weiß festgehalten, dass die Praxis ihre Pflicht zur schriftlichen, wirtschaftlichen Aufklärung der Patient:innen vor Behandlungsbeginn erfüllt hat.
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