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Urteil: Ärzte dürfen nur auf Nachfrage Empfehlungen aussprechen

Nur wenn explizit danach gefragt wird, dürfen Ärztinnen und Ärzte bestimmte Apotheken, Therapiepraxen, Sanitätshäuser usw. empfehlen. Das hat das Landgericht Köln kürzlich entschieden (Az.: 33 O 23/20). Denn dann verstoßen sie nicht gegen die ärztliche Berufsordnung.
Illustration eines Richter-Hammers
© iStock: Anastasiia_New
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