up|unternehmen praxis

Vorsicht bei Abmahnungen wegen Google Fonts

Viele Therapiepraxen betreiben eine eigene Website. Wer dabei Google Fonts nutzt, dem können Abmahnungen drohen, wie sie in diesen Tagen bundesweit verschickt werden. Darin fordern Anwälte einen Schadensersatz sowie eine Anwaltsgebühr für die fehlerhafte Einbindung und daraus resultierende Datenschutzmängel. Der geforderte Schadensersatz sollte keinesfalls einfach bezahlt werden. Es sollte mit dem Betreiber seiner Praxis-Website zunächst geklärt werden, ob der Vorwurf überhaupt zutrifft. Gegebenenfalls kann man sich auch an die Rechtsberatung seines Verbandes wenden.
Vorsicht bei Abmahnungen wegen Google Fonts

Bei Google Fonts handelt es sich um ein kostenloses Schriftenverzeichnis, bei dem die Schriften dynamisch in Webseiten eingebunden werden können. Bei Besuch der Webseite wird die Schrift vom Google-Server heruntergeladen. Und genau das ist das Problem, denn hierbei wird teilweise im Browser eine Google-Seite im Hintergrund aufgerufen. Und das kann gegen die Datenschutz-Grundverordnung, kurz DSGVO, verstoßen, so Rechtsexperten.

Außerdem interessant:

Urteil: Ärzte dürfen nur auf Nachfrage Empfehlungen aussprechen

Urteil: Praxisinhaber muss Zugang eine E-Mail beweisen

Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Kommentare
Inline Feedbacks
View all Kommentare
0
Wir würden gerne erfahren, was Du meinst. Schreibe Deine Meinung dazu.x