Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU): Ab 1. Januar verpflichtend
Das genaue Vorgehen für Arbeitgeber Schritt für Schritt erklärt
Bis Ende 2022 bekommen Deine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter den bekannten „gelben Schein“, wenn sie nach einem Arztbesuch krankgeschrieben werden. Einen Teil davon geben sie Dir, den andere schicken sie an ihre Krankenkasse. Diese Zeiten sind bald vorbei. Ab dem 1. Januar 2023 gibt es nur noch die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU). Ab dann musst Du Dir die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung deiner Mitarbeiter:innen besorgen. Wir erklären, wie das genau geht.
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Ab 01.01.2023…. nicht wie im Text ab 01.01.2022
Danke, schon geändert!