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Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU): Ab 1. Januar verpflichtend

Das genaue Vorgehen für Arbeitgeber Schritt für Schritt erklärt
Bis Ende 2022 bekommen Deine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter den bekannten „gelben Schein“, wenn sie nach einem Arztbesuch krankgeschrieben werden. Einen Teil davon geben sie Dir, den andere schicken sie an ihre Krankenkasse. Diese Zeiten sind bald vorbei. Ab dem 1. Januar 2023 gibt es nur noch die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU). Ab dann musst Du Dir die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung deiner Mitarbeiter:innen besorgen. Wir erklären, wie das genau geht.
Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU): Ab 1. Januar verpflichtend
© iStock: AnnettVauteck
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Rainer Geißler
23.12.2022 10:27

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Ferdinand Merckx
23.12.2022 10:26

Der Link zur Ausfüllhilfe funktioniert leider nicht. Oder geht das… Weiterlesen »

Kai Quellmalz
22.12.2022 11:04

Ab 01.01.2023…. nicht wie im Text ab 01.01.2022

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