Energiepreispauschale für Studierende und Fachschüler beschlossen
Der Bundestag hat dem Gesetzentwurf der Ampel-Koalition zur Energiepreispauschale für Studierende (Bundestags-Drucksache 20/4536) zugestimmt. Offen ist noch der Termin für die Auszahlung von 200 Euro. Die Einmalzahlung ist Teil des Anfang September 2022 von der Regierungskoalition vereinbarten dritten Entlastungspakets zur Abfederung der stark gestiegenen Energiepreise.

Studierende und Fachschüler:innen sollen – auf Antrag – die Energiepreispauschale erhalten. Maßgeblich für eine Auszahlung ist, dass die Berechtigten am 1. Dezember 2022 an einer Hochschule in Deutschland immatrikuliert beziehungsweise an einer Berufsfachschule angemeldet sind. Von der Regelung profitieren knapp drei Millionen Studierende und 450.000 Schüler:innen in Fachschulklassen und Berufsfachschulklassen. Die Energiepreispauschale unterliegt nicht der Besteuerung und soll weder bei einkommensabhängigen Leistungen und Sozialleistungen noch bei Sozialversicherungsbeiträgen zu berücksichtigen sein.