Ergotherapie: Pauschale für Teletherapie voraussichtlich ab 15. Februar 2023

Eine entsprechende Finanzierungsvereinbarung zwischen dem BED, dem DVE und dem GKV-Spitzenverband befinde sich derzeit im Unterschriftsverfahren und trete nach dessen Abschluss in Kraft. Voraussichtlich können Ergotherapie-Praxen die Pauschale dann ab dem 15. Februar 2023 über das Online-Antragsportal des GKV-Spitzenverbands beantragen: https://antraege.gkv-spitzenverband.de. Die Auszahlung wird quartalsweise erfolgen. Das heißt, die Praxen sollen die Pauschale spätestens am Ende des Quartals erhalten, in dem der Antrag gestellt wurde.
Diese drei Voraussetzungen sollen gelten:
Als Voraussetzung für die Auszahlung der Pauschale sollen folgende Vorgaben gelten: Die Praxen müssen im Antragsjahr tatsächlich telemedizinische Leistungen erbringen. Dafür müssen sie einen Videodienstanbieter nutzen, der vom GKV-Spitzenverband zertifiziert wurde. Und die Anschaffung der erforderlichen Hardware muss im jeweiligen Antragsjahr stattgefunden haben. Anschaffung aus 2022 können aber auch für 2023 berücksichtigt werden.
Stichprobenartige Überprüfung
Es soll eine stichprobenartige Überprüfung der Ausgaben durch den GKV-Spitzenverband geben. Allerdings müsse dabei nicht die komplette Nutzung der Pauschale von 1.000 Euro durch Belege nachgewiesen werden. Bei der Hardware sei es etwa ausreichend, den Kauf einer Webcam zu belegen. Die Nutzung einer zertifizierten Software können Praxisinhaber:innen durch den Vertrag mit dem Anbieter nachweisen.
Hintergrund: Ergotherapie-Praxen können seit dem 1. Oktober 2022 telemedizinische Leistungen für GKV-Patient:innen anbieten. Die wichtigsten Vorgaben, die dabei gelten, haben wir hier für Euch zusammengefasst: Ergotherapie: Die wichtigsten Regeln zur Videotherapie. Wenn Du uns von Deinen Erfahrungen mit der Videotherapie berichten möchtest, melde Dich einfach hier: Videotherapie: Was sagst Du dazu? |
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