Erhöhung der GKV-Zusatzbeiträge: Sonderkündigungsrecht nutzen
Der durchschnittliche GKV-Zusatzbeitrag steigt zum Jahreswechsel von 1,3 auf 1,6 Prozent, auch wenn nicht alle Krankenkassen dem folgen. Bis Mitte 2023 müssen die Kassen ihre Mitglieder nicht über veränderte Zusatzbeiträge informieren. Die Informationspflicht wurde ausgesetzt. Darum sollten GKV-Versicherte selbst darauf achten und gegebenenfalls ihr Sonderkündigungsrecht nutzen.
Das Sonderkündigungsrecht gilt im ersten Monat der Beitragserhöhung. Einen Überblick über die veränderten GKV-Zusatzbeiträge der einzelnen Krankenkassen finden sich auf deren Internetseiten. Eine Übersicht aller Krankenkassen gibt beispielsweise auf der Website des Versicherungsmaklers VMK. Nach eigenen Angaben werde die Liste täglich aktualisiert.
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