Ungerechtfertigte Absetzungen: Nicht mit uns
Katharina Münster
Mal wieder eine Absetzung, weil angeblich etwas auf der Verordnung fehlt oder falsch eingetragen wurde? Wenn Ihr wisst, dass diese Absetzung ungerechtfertigt ist, habt Ihr als Selbstabrechner:in das Recht, der Krankenkasse den dadurch entstandenen finanziellen Schaden durch eine Verzugspauschale in Rechnung zu stellen. Zahlt die Kasse zu spät, macht Ihr Verzugszinsen geltend. Beides ist gar nicht so kompliziert, wie viele denken. Hinweis: Die folgenden Regelungen gelten nicht für Praxen, die…
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