Urteil: Kein Lohnanspruch bei Verweigerung von Corona-Tests
Katrin Schwabe-Fleitmann
Wer den vom Arbeitgeber angeordneten Corona-Test verweigert, kann freigestellt werden. Ein Anspruch auf Lohnfortzahlung besteht dann nicht, wie das Landesarbeitsgericht (LAG) Mecklenburg-Vorpommern in Rostock kürzlich entschied (Az.: 3 Sa 46/22). Im vorliegenden Fall hatte sich ein ungeimpfter Mitarbeiter eines Sanitätshauses im Raum Stralsund geweigert, sich täglich auf das Corona-Virus testen zu lassen. Da der Mann im Außendienst tätig war und Kunden in Krankenhäusern betreute, hatte sein…
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