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DGUV-Vergütungen zum 1. Januar 2023 gestiegen

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat die Preise für die Bereiche Physikalische Therapie und Krankengymnastik angepasst. Die neuen Preise gelten seit 1. Januar 2023 für die sogenannten B-Positionen des Leistungs- und Gebührenverzeichnisses.
DGUV überarbeitet Handlungsanleitung für Heilmittelverordnungen
© DGUV

Die DGUV weist ausdrücklich darauf hin, dass die neuen Gebühren nur berechnet werden können, wenn die erste Behandlung einer ärztlichen Verordnung nach dem 31. Dezember 2022 durchgeführt wurde. Verordnungen mit Behandlungsbeginn vor dem 1. Januar 2023 sind komplett nach den bisherigen Gebühren abzurechnen. Damit unterscheide sich die DGUV-Abrechnung zur Abrechnung bei den gesetzlichen Krankenkassen, heißt es in einer Mitteilung des Verbands für Physiotherapie (VPT).

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