S1-Leitlinie „Nagelpilz“ aktualisiert
Unter Federführung der Deutschen Dermatologischen Gesellschaft (DDG) wurde kürzlich die S1-Leitlinie Onychomykose aktualisiert. Laut DDG betrifft Nagelpilz in Deutschland schätzungsweise zwei bis 15 Prozent der Bevölkerung und ist eine der häufigsten Diagnosen in der dermatologischen Praxis. Zehennägel sind viermal so häufig befallen wie Fingernägel. Die neue S1-Leitlinie kann auf der AWMF-Website unter der Registernummer 013 – 003 abgerufen werden.
Die optisch unschönen Nagelveränderungen seien kein bloßes kosmetisches Problem, sondern eine ernstzunehmende Infektion, heißt es in einer DDG-Mitteilung. Um die richtige Therapie gegen die verursachenden Pilze einzuleiten, müsse eine exakte Diagnose des Erregers vorliegen. Neu in der Leitlinie ist, dass die PCR (Polymerase-Kettenreaktion) als Methode für einen direkten Erregernachweis auf DNA-Ebene für den Nachweis zur Diagnostik empfohlen wird. Allerdings ist diese Untersuchung bislang für gesetzlich Versicherte eine Selbstzahlerleistung, was dringend geändert werden müsse.
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