Schlechte Auslastung ist als Betriebsrisiko nicht gegenfinanziert
Ich hoffe, Ihr seid gut und vor allem gesund ins neue Jahr 2023 gestartet, das nun tatsächlich das bringen soll, worauf alle Physiotherapeutinnen und -therapeuten schon seit Jahren warten. Ein neues „Gesetz über die Berufe in der Physiotherapie (Masseur- und Physiotherapeutengesetz - MPhG)“ steht auf dem Arbeitsplan des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) und mit viel Glück, gibt es dazu schon einen ersten Entwurf vor Ostern. Diese Hoffnung hatte Gesundheitsminister Lauterbach schon auf dem Therapiegipfel in Berlin geschürt.

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