Zum Hauptinhalt springen
Foto von Mann, der virtuelle Kästchen abhakt
iStock: Peshkova

Ab jetzt prüfen: Zahnarztnummer auf Verordnung angegeben?

Yvonne Millar Yvonne Millar
0 1 Minuten Lesezeit

Seit dem 1. Januar 2023 muss auf zahnärztlichen Heilmittelverordnungen die Zahnarztnummer der verordnenden Zahnärzt:innen angegeben sein. Um Absetzungen zu vermeiden, solltet Ihr prüfen, ob die Nummer auf der Verordnung vorhanden ist.

Fehlt die Zahnarztnummer, können Zahnärztinnen und Zahnärzte diese handschriftlich nachtragen. Die Änderung auf der Verordnung müssen sie dann mit einer erneuten Unterschrift sowie der Angabe des Änderungsdatum bestätigen.

Hintergrund: Alle zugelassenen Zahnärzt:innen haben im vergangenen Jahr eine personenbezogene lebenslange Zahnarztnummer (ZANR) erhalten. Seit dem 1. Januar 2023 müssen sie diese bei allen Behandlungsfällen im Rahmen der Abrechnung angeben, so die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV).

Außerdem interessant:

„Viel Erfolg beim Aufstechen bösartiger Blasen“

G-BA: Verordnung von Heilmitteln in Zukunft auch per Videosprechstunde möglich

Deine Meinung ist gefragt

Teile deine Gedanken zum Beitrag. Kommentare werden vor der Veröffentlichung geprüft.

Noch keine Kommentare vorhanden. Sei die erste Person mit einem Beitrag.

Kommentar schreiben