Geänderte Umlagesätze für Minijobber seit 1. Januar 2023
Katrin Schwabe-Fleitmann
Eine wichtige Nachricht für alle Therapiepraxen, die Minijobber:innen beschäftigen: Seit 1. Januar 2023 haben sich die Umlagesätze der Arbeitgeberversicherung geändert. Die Umlage U 1 (Erstattung bei Krankheit) ist von 0,9 auf 1,1 Prozent gestiegen, die Umlage 2 (Erstattung bei Mutterschaft) hingegen von 0,29 auf 0,24 Prozent gesunken. Die Höhe der Erstattung für die Arbeitgeber:innen bleibt unverändert: 80 Prozent im Krankheitsfall und 100 Prozent bei Mutterschaft. Der…
Unabhängige Informationen, gute Nachrichten, starker Service
Als Mitglied im up-Netzwerk mehr wissen & wertvolle Vorteile erhalten
Auch interessant
30.10.2025
MINDESTLOHN steigt im neuen Jahr– Mitarbeitergehälter überprüfen
Ab 2026 steigt der gesetzliche Mindestlohn auf 13,90 Euro pro Stunde, ab 2027 auf 14,60 Euro. Für Th...
02.01.2025
Zum Jahresanfang 2025: Diese Änderungen gelten jetzt
Wie in jedem Jahr sind auch zum 1. Januar 2025 wieder steuerliche und berufsbezogene Änderungen in K...
19.12.2023
2024: Neues Jahr, viele Änderungen
Jedes Jahr gibt es zum 1. Januar eine Reihe von Neuerungen und Änderungen, zum Beispiel bei der Steu...
Deine Meinung ist gefragt
Teile deine Gedanken zum Beitrag. Kommentare werden vor der Veröffentlichung geprüft.
Noch keine Kommentare vorhanden. Sei die erste Person mit einem Beitrag.