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Geänderte Umlagesätze für Minijobber seit 1. Januar 2023

Katrin Schwabe-Fleitmann Katrin Schwabe-Fleitmann
0 1 Minuten Lesezeit

Eine wichtige Nachricht für alle Therapiepraxen, die Minijobber:innen beschäftigen: Seit 1. Januar 2023 haben sich die Umlagesätze der Arbeitgeberversicherung geändert. Die Umlage U 1 (Erstattung bei Krankheit) ist von 0,9 auf 1,1 Prozent gestiegen, die Umlage 2 (Erstattung bei Mutterschaft) hingegen von 0,29 auf 0,24 Prozent gesunken. Die Höhe der Erstattung für die Arbeitgeber:innen bleibt unverändert: 80 Prozent im Krankheitsfall und 100 Prozent bei Mutterschaft. Der…

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